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Vor 30 Jahren, am 26. Mai 1993, wurde im deutschen Bundestag nach jahrelangen, von rassistischen Ressentiments geprägten Debatten das im Grundgesetz verbriefte Grundrecht auf Asyl (Artikel 16) durch ergänzende Bestimmungen ausgehöhlt. Zeitgleich wurde das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beschlossen. Die auch als "Asylkompromiss" bezeichneten Gesetzesänderungen erfolgten als Reaktion auf die Eskalation rassistischer Gewalt Anfang der 90er Jahre. Alleine 1990-92 verübten Rechtsextrem 1.129 Brananschläge auf Unterkünfte von Geflüchteten, es kam zu Progromen, u.a. in Rostock-Lichtenhagen.
Das AsylbLG wurde geschaffen, um Asylsuchende, sowie abgelehnte Asylbewerber aus der Bundessozialhilfe auszugrenzen. Ihnen wurde das behördlich festgelegte notwendige Existenzminimum abgesprochen. Dies war ein Paradigmenwechsel im deutschen Sozialsystem, denn: Mit Inkrafttreten des AsylbLG am 1. November 1993 galten zwei Menschenwürden in Deutschland! Ab 1994 erhielten Geflüchtete nach deem AsylbLG bis zu 25 Prozent verminderte Leistungen. Diese Praxis wurde erst 2012 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts revidiert, das eine pauschale Kürzung der Leistungen für verfassungswidrig erklärte und klarstellte: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar!
Trotz dieses wegweisenden Urteils werden Geflüchtete bis heute durch das AsylbLG ausgegrenzt. Neben einer eingeschränkten Gesundheitsversorgung (Behandlung nur in akuten Schmerfällen) gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip. Die ohnehin geringen Leistungen werden nur zum Teil in Form von Bargeld ausgezahlt, so auch in der Freiburger Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), wo die Bewohner*innen derzeit ein Taschengeld von nur 164 Euro erhalten.
In Baden-Württemberg hat die Unterbringung von Geflüchteten in Sammellagern, wo viele Menschen oft jahrelang nicht arbeiten durften und so zum Bezug von Fürsorgeleistungen gezwungen waren, eine lange Tradition. Die ersten sechs Lager wurden 1980 eingerichtet, eines davon in der Idingerstraße in Freiburg.
Der 26. Mai 1993 war ein Erfolg rechter Politik. Mit dem AsylbLG wurde die ausgrenzende Sozialpolitik der 80er Jahre in ein Bundesgesetz gegossen, das bist heute gilt.
Wir fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes!
Diese Veranstaltung findet im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 20. - 26. Mai 2023 statt.
#noAsylbLG #AsylbLGAbschaffen
Weitere Infos unter https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/