Dass das Klima in vielen Bereichen unumkehrbar verloren ist, scheint traurige Gewissheit zu sein. Da hilft als letzter verzweifelter Versuch nur noch das Strafrecht! Ein Straftatbestand des Ökozids muss her. Wir wollen uns dieser Forderung von der grundsätzlichen Aufgabe und den Zwecken des Strafrechts her nähern und sodann die Spezifika des Umweltstrafrechts in den Blick nehmen. Denn ein kategorisches Verbot der Nutzung der Umweltgüter kann es nicht geben, es bedarf eines Verteilungsprozesses, bei dem fairerweise auch künftige Generationen ein Wörtchen mitreden sollten. Hieran anknüpfend stellt sich die schwierige Frage, wie ein Straftatbestand des Ökozids konkret auszugestalten wäre, um erstens Wirkmacht zu entfalten und zweitens den Bedingungen des Strafrechts gerecht zu werden. Hier können wir sowohl auf nationale Vorbilder als auch auf einen Vorschlag der Ecocide Foundation Bezug nehmen und zudem auf die durchaus ambivalente Geschichte des Völkerstrafrechts blicken. Und die generelle Frage bleibt: Ist der Ruf nach dem Strafrecht in einer solch prekären Situation legitim, wenn man ansonsten wenig von ihm hält?
Zur Person: Prof. Dr. Roland Hefendehl ist seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg und Leiter des gleichnamigen Instituts, aus dem eine Vielzahl von Forschungsarbeiten und Projekten zu Grund und Grenzen des Strafrechts sowie dessen gesellschaftlicher Bedeutung hervorgegangen ist.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist wie immer kostenfrei. Bitte bringen Sie einen 2G-Plus-Nachweis (geimpft oder genesen sowie zusätzlich negatives Schnelltestergebnis; von der Testpflicht ausgenommen sind Geimpfte mit Auffrischungs-/Boosterimpfung) mit, wenn Sie die Veranstaltung im Hörsaal besuchen wollen. Alternativ können Sie sich in den Livestream unter dem Link strafrecht-online.org/tacheles einwählen. Der Stream wird am Veranstaltungstag ab 19.00 Uhr verfügbar sein. Wir freuen uns über Ihren Besuch und über jede Spende.