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Universität Freiburg Kollegiengebäude III

Platz der Universität 3
79098 Freiburg im Breisgau
Deutschland

HS 3219 im KG III

Klimaaktivist*innen der „Letzten Generation“ kämpfen weltweit dafür, dass politische Akteur*innen weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Klimas ergreifen. Ihre Aktionen haben den gesellschaftlichen und juristischen Diskurs der letzten Monate geprägt. Sie versuchen mittels medienwirksamer Protestaktionen, verbunden mit bewussten Regelübertretungen, die Aufmerksamkeit von Politik und Gesellschaft für sich zu gewinnen. Damit haben sie nicht nur ein Mehr an Debatten über den Klimaschutz entfacht, sondern auch verfassungsrechtliche, demokratische sowie strafrechtsdogmatische Grundsatzfragen aufgeworfen.

Die konkreten Antworten der Justiz auf die Störaktionen wie etwa die Sitzblockade waren bisher leider sehr uneinheitlich. Einerseits gab es deutschlandweit einige Freisprüche. Überwiegend kam es allerdings zu Geld- und Haftstrafen. Auch vor einem Einsatz des rechtsstaatlich ohnehin extrem bedenklichen Präventivgewahrsams schreckte die Polizei mancherorts nicht zurück. Seit Dezember 2022 ist auch die Frage, ob die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB darstellt, Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen.

Dass sich sowohl Medien als auch der gesellschaftliche Diskurs in erster Linie auf die potenzielle strafrechtliche Relevanz stürzen und so den Aktionen ihre Legitimität abzusprechen versuchen, statt sich inhaltlich mit den Forderungen auseinanderzusetzen und sich über die Untätigkeit im Hinblick auf das Kernproblem des Klimawandels zu echauffieren, steht symptomatisch für das Problem.

Und so wollen wir gemeinsam mit der Strafverteidigerin Christina Gröbmayr und der Aktivistin der „Letzten Generation“ Zoë Ruge, die auch schon in zahlreichen Strafverfahren als Laienverteidigerin auftrat,  diskutieren, wie sich der strafrechtliche Umgang mit der Klimabewegung vor Gericht bisher gestaltet hat, welche  Rolle Politik und Medien für und in diesen Strafverfahren möglicherweise spielen und wie die Verteidigung den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 und elementare Grundrechte stark machen kann.

Vortrag und Diskussion