Die Hauptgestalt des Filmes ist ein angesehener Psychiater namens Baum, der unter dem hypnotischen Einfluß jenes Dr. Mabuse steht, der am Ende von Langs erstem „Mabuse“-Film wahnsinnig geworden war. Er ist jetzt ein Insasse von Baums Irrenanstalt. Unzählige Bogen Papier schreibt er voll, auf denen er Anweisungen gibt zur Sprengung von Eisenbahnen und chemischen Werken, zum Angriff auf Währungssysteme u.ä. Seine Niederschriften sind ein Lehrbuch des Verbrechens, das sich auf den Grundsatz stützt:„Die Menschheit muß in einen Abgrund von Terror gestürzt werden'."(Zitat aus dem Programmheft vom SoSe 1958). Die Figur des Dr. Mabuse, der ursprünglich der Feder das luxemburgischen Autoren Norbert Jacques entsprang, stellt in vielerlei Hinsicht eine Projektionsfläche für Langs Auseinandersetzung mit Kriminalität und Wahnsinn dar. Die düsteren Mabuse-Filme prägten Langs Werk von Anfang bis Ende, wobei der erste Film 1922 und der letzte 1960 in die Kinos kam. Das Testament des Dr. Mabuse gilt bei vielen Kritikern als Kernstück dieser interessanten Trilogie, die mit Sicherheit auch einer eigenen Filmreihe im Aka würdig wäre. Der Film kann als direkte Kritik an dem Nationalsozialismus verstanden werden, dessen zentrales Propagandawerk „Mein Kampf“ unter ähnlichen Umständen in Gefangenschaft verfasst wurde und in den Augen Langs zu vergleichbar zerstörerischen Terrorhandlungen aufrief. Obwohl Joseph Goebbels den Film als „sehr aufregend“ beschreibt und später erfolglos versucht Fritz Lang zu überreden deutsche Propagandafilme zu drehen, wurde der Film dementsprechend sofort verboten und konnte erst 1951 in Deutschland uraufgeführt werden.
Regie: Fritz Lang Buch: Thea von Harbou Kamera: Fritz Arno Wagner, Karl Vass Musik: Hans Erdmann Darsteller: Rudolf Klein- Rogge, Otto Wernicke, Oscar Beregi Sr., Paul Bernd Produktion: Deutschland, 1933 Länge: 115 min. Fassung: 35 mm, Dt. OV