Referieren wird Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison). Sie ist Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung, Medizinstrafrecht und Rechtstheorie der Universität Konstanz und war die wissenschaftliche Koordinatorin der Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.
In ihren Augen stellt sich die weitergeltende Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland gegen die Ergebnisse der Kommission, widerspricht internationalen Verpflichtungen, die auch Deutschland unterzeichnet hat, ist verfassungsrechtlich nicht ausreichend begründbar und strafrechtsdogmatisch problematisch. Sie beunruhigt die Betroffenen und führt in der Praxis zu Versorgungsengpässen.
Frau Wörner diskutiert in ihrem Vortrag die bestehenden rechtlichen und gesellschaftlichen Spannungsfelder, nimmt eine rechtliche Einordnung vor und fragt nach einer zukunftsgerichteten Neuregelung.
Im Anschluss wird noch ausreichend Zeit für Fragen, Diskussionen und Austausch zu der Thematik bleiben.
Die Veranstaltung richtet sich an Jurist:innen, Erziehungsberechtigte, Mediziner:innen, Studierende aus den unterschiedlichsten Fachbereichen und insbesondere schlicht an neugierige und kritische Bürger:innen.