Podiumsdiskussion zur Tätigkeit als Rechtsanwältinnen von Frauen in verschiedenen Ländern mit anschließendem Festabend
– 15 Jahre Anwältinnen ohne Grenzen
Erst seit 100 Jahren können Juristinnen in Deutschland als Rechtsanwältinnen tätig sein. Im Jahr 1922 hat sich Dr. Maria Otto als erste Frau den Zugang zur Anwaltschaft erkämpft.
Wie sieht es in anderen Ländern mit der Zulassung aus? Seit wann dürfen Frauen ihren Beruf als Rechtsanwältinnen dort ausüben, bspw. in Argentinien, Indien, der Türkei, Chile oder anderen Herkunftsländern von Juristinnen unseres Vereins?
In einer Podiumsdiskussion, verbunden mit dem Festabend zum 15-jährigen Bestehen unseres Vereins AOG, wollen wir auf die Schwierigkeiten und Missstände im Arbeitsleben von Frauen weltweit hinweisen.