Auch nach mehr als drei Jahren nach dem G20-Gipfel in Hamburg ist ein Ende der staatlichen Repression nicht abzusehen. Nun startet der erste Prozess im sog. Rondenbarg-Komplex gegen fünf junge Angeklagte. Sie sind die jüngsten der insgesamt über 80 Angeklagten, denen im Rahmen eines Pilotverfahrens der Prozess gemacht werden soll. An ihnen sollen exemplarisch die Beweisführung und Konstruktion der Vorwürfe durchexerziert werden, die nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch in möglichen späteren Verfahren gegen ihre Genoss*innen angewandt werden sollen. Es geht nicht darum individuelle strafbare Handlungen nachzuweisen. Allein die Anwesenheit der Beschuldigten vor Ort genüge, um ein gemeinsames Tathandeln zu unterstellen, was für eine Verurteilung ausreiche. So werden auch den Beschuldigten keine konkreten Straftaten zugeordnet. Falls sich diese Rechtsauffassung durchsetzen sollte, wäre künftig jede Teilnahme an einer Demonstration mit enormen Kriminalisierungsrisiken verbunden. Straftaten Einzelner könnten so allen vor Ort befindlichen Personen zugeschrieben werden. Der erste Verhandlungstag ist Donnerstag, der 3. Dezember 2020. Und das ganz unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Damit diese zumindestens am ersten Prozesstag wieder hergestellt wird gibt es bei uns von 18-19.30Uhr eine Sondersendung in Koorperation mit der Kampagne "Gemeinschaftlicher Widerstand".
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