Haus zur Lieben Hand

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79098 Freiburg im Breisgau
Deutschland

In allen deutschen Parlamenten sind die gewählten Abgeordneten ganz überwiegend Männer. In Baden-Württemberg liegt der Männeranteil im Landtag bei 75,5 Prozent. Im Bundestag sind es 68,7 Prozent. Können und sollen vor diesem Hintergrund alle Parteien gesetzlich verpflichtet werden, genauso viele Frauen wie Männer für Wahlen aufzustellen („Parität“)? Das ist in Deutschland auf Bundes- wie auf Länderebene sehr umstritten. Dieser Streit um die Parität bildet im Vortrag und im Workshop das Material, um zu diskutieren, was die ungleichen Geschlechterverhältnisse in den Parlamenten für die demokratische Qualität der politischen Repräsentation bedeuten. Das ist eine normative, demokratietheoretische und zugleich eine rechtliche Frage. Denn es geht direkt um die zentralen demokratischen Grundsätze der Verfassung: politische Gleichheit und Freiheit, repräsentative Demokratie und die Offenheit des demokratischen Prozesses. Der Streit um die ungleichen Geschlechterverhältnisse in den deutschen Parlamenten und die Parität dreht sich im Kern darum, ob die verfassungsrechtlichen Grundsätze kritische, progressive Bedeutung entfalten. Oder legitimieren und konservieren sie stattdessen als formale Prinzipien („Die Abgeordneten des Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes.“) den Status quo?

Eine Diskussionsrunde findet am nächsten Tag statt.

Jun.-Prof. Jelena von Achenbach (Giessen) - Vortrag
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