Verwaltungsgericht Freiburg

Habsburgerstr. 103
79104 Freiburg im Breisgau
Deutschland

NO MORE CAMPS, WE WANT HOMES!
WOHNEN STATT LAGERUNTERBRINGUNG:

18. Januar 2024
Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburgerstraße 103

Prozessbegleitung ab 14:45 Uhr
Kundgebung ab 16 Uhr

Verwaltungsgerichtsverfahren zu rechtlichen Einschränkungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg

Mit der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) kamen auch intensive Grundrechts-
eingriffe gegen Geflüchtete nach Freiburg. Das bestätigte auch ein Rechtsgutach-
ten zur Hausordnung der LEA. Mit dem Gutachten im Hintergrund, unterstützt
durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichten sechs Geflüchtete beim
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim ein Normenkontrollantrag zur rechtli-
chen Prüfung der Hausordnung ein. Die Kläger kommen aus „sicheren Herkunfts-
ländern“, dem Senegal und Ghana. Sie lebten monatelang unter den kontrollier-
ten und diktierten Lebensbedingungen. Nach einer Entscheidung des VGH wurde
diese vom Bundesverwaltungsgericht aus verfahrensrechtlichen Gründen aufge-
hoben. In der Sache wurde nicht entschieden. Der Teil der Klage, in dem es um
konkrete Verbote in der LEA geht, wird nun am 18. Januar 2024, ab 14:45 Uhr vor
dem Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt. Auf die jahrelangen Initiativen und
Forderungen von Geflüchteten, obwohl sie von vielen Gruppen in Freiburg unter-
stützt wurden, u. a. von Aktion Bleiberecht und LEA Watch, wurde auf landes- wie
kommunaler Ebene zu keinem Zeitpunkt eingegangen. Wir begreifen diese politi-
sche Weigerungshaltung als Indiz dafür, dass von allen bürgerlichen Parteien eine
autoritäre Entwicklung begünstigt wird. Wir machen weiter und rufen zur Teilnah-
me am Verfahren und an der anschließenden Kundgebung ab 16 Uhr auf. Weitere
Informationen bei der Kundgebung.

NoLagerNowhere!

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Jedoch können sich nur sehr wenige Ge-
flüchtete auf Art. 16a GG berufen. Denn das im Grundgesetz verankerte Asylrecht wurde vor
30 Jahren faktisch beseitigt. Seitdem ist die BRD von sicheren Drittstaaten umgeben
und wer aus einem solchen einreist, hat kein Asylrecht. Die Genfer Flüchtlingskon-
vention sowie Europäische Regelungen haben den rassistischen Ansatz der GG-Än-
derung 1993 ausgebremst. Gleichzeitig wurde 1993 das Asylbewerberleistungsge-
setz beschlossen, das das Leben von vielen Geflüchteten bestimmt: Behandlung
nur in Schmerzfällen, Leistungen unter dem Existenzminimum, Unterversorgung,
Sachleistungen und verpflichtende Arbeitsgelegenheiten im Lager zu 0,80€/h.
Die GG-Änderung war der parlamentarische Zuspruch für eine autoritäre Poli-
tik, die sich in einer rassistischen Hetze und täglichen Pogromen äußerte. Heute
begrüßt die Bundesregierung den EU-Vorschlag, Asylverfahren künftig an den
Außengrenzen durchzuführen – fehlender Rechtsschutz und Internierung inklu-
sive.


Wer in Deutschland Asyl beantragt, muss in eine Erstaufnahmeeinrichtung (EA).
Teils jahrelang leben Geflüchtete isoliert und ohne Privatsphäre in Lagern. Nicht
abschließbare Zimmer, Kochverbote, Arbeitsverpflichtungen zu 80ct/h und Zim-
merkontrollen – das Leben im Lager zermürbt. Grundrechte werden von privaten
Securityfirmen mit Füßen getreten. Doch Geflüchtete wehren sich.
Dass eine Aufnahme von Geflüchteten auch anders geht, zeigt der Umgang mit
ukrainischen Geflüchteten. Die absurde Idee, dass Lager die einzige Antwort auf
Fluchtbewegungen sind, stammt aus den 80er-Jahren. Lager sind Herrschaftsins-
trumente. Deutschland hat ein gewaltiges Rassismus-Problem! Dass es zu wenige
bezahlbare Wohnungen gibt, ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nichts
mit Geflüchteten zu tun hat. Lagerunterbringung verhindert ein Ankommen, an-
statt es zu ermöglichen.


Schluss mit der Ausgrenzungspolitik: Lager und Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
Solidarisiert euch mit den Klägern und kommt zur Kundgebung!
Für das Recht zu gehen, zu bleiben und zu wohnen!

Kundgebung zum Verwaltungsgerichtsverfahren zu rechtlichen Einschränkungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Freiburg
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