Liebe Freundinnen und Freunde der Linken Liste,
liebe Genossinnen und Genossen,

Unser nächstes Plenum findet am 20. MAI, UM 19H statt* (nicht wie angekündigt am 19.5.), um Euch die Gelegenheit zu geben, an der digitalen Veranstaltung am 19.5. vom Mietenbündnis Freiburg mit Knut
Unger, Witten: „Aus der Corona-Krise lernen: Deckeln, Enteignen, Vergesellschaften …" teilzunehmen.

DAS THEMA UNSERES PLENUMS WIRD DIE NEUAUFSTELLUNG DER FREIBURGER STADTBAU SEIN.

Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 25. Und 26. Mai im Bürgerhaus Zähringen zur Neuaufstellung der Freiburger Stadtbau einen Beschluss fassen: Mit einigen Punkten können wir mitgehen, einige gehen uns nicht
weit genug. Zudem weisen die Beschlüsse nicht weit in die Zukunft hinein. Es liegen zwei Papiere vor, die wir mit Euch diskutieren möchten (s. Anlagen).

Auf Grund der Covid-19-Einschränkungen treffen wir uns virtuell:
https://us02web.zoom.us/j/287510175?pwd=K0pHQTZrbFZCaTF1TGVpR0J4S1h6QT09
[1]

Wir freuen uns auf eine rege Diskussion - mit solidarischen Grüßen -

 

Position der LINKEN LISTE zur „Neuaufstellung der Freiburger Stadtbau“

„Mietenmoratorium verlängern – Mieter*innen-Mitbestimmung ausweiten“
Die LINKE LISTE begrüßt die von der Stadt vorgenommene konzeptionelle Neuaufstellung der Stadtbau. Vieles davon weist in die richtige Richtung, insbesondere die Abkehr von der Heranführung der Mieten an den Mietspiegel und die Verlagerung mietenpolitischer Entscheidungen zurück in den Gemeinderat. Wir sehen darin einen Erfolg der Mieter*innenbewegung der letzten Jahre und unserer eigenen politischen Arbeit. Diese zentralen Forderungen, die mehrheitlich von der Stadtgesellschaft geteilt werden, sind damit endlich wieder in der Mehrheit des Gemeinderats abgebildet und angekommen. Positionen und Entscheidungsfindung der Gemeinderät*innen finden große Aufmerksamkeit in der Stadt, gerade auch bei den Mieter*innen der FSB.

Die jetzt vorgenommene Neuaufstellung kann und wird aus unserer Sicht aber nur ein Zwischenschritt sein. Auch wenn die Miethöhe in Zukunft eine Begrenzung erfährt, hat damit noch keine vollkommene Umkehr der Entwicklungen der letzten Jahre stattgefunden. Wir sind weiterhin der Meinung, dass alle Mieten in der Stadt zu hoch sind, auch die der Stadtbau. Die Versorgung mit Wohnraum ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und letztendlich ein Menschenrecht, das über den Weg der Mieten die ökonomische und soziale Existenz nicht gefährden darf.

Auch wenn wir das Vorhaben einer erhöhten Bautätigkeit der Stadtbau im Bereich Mietwohnungen und das langsame Anwachsen der Sozialwohnungen im Bestand der Stadtbau begrüßen, besteht dennoch auf der anderen Seite weiter auch der stete Wegfall von bezahlbarem Wohnraum und ein grundsätzlicher Bedarf an bezahlbaren Mietwohnungen, der weit über die Planungen der Stadtbau hinausgeht.
Die Finanzierungsgrundlage der Stadtbau über eine Erhöhung ihres Eigenkapitals mit Grundstücken und einer Einlagenerhöhung der Stadt zu verbessern, begrüßen wir sehr. Diese Position teilen wir schon seit vielen Jahren. Ein Wachstum der Stadtbau darf nicht aus den Mieteinnahmen generiert werden, sondern ist eine gesamtgesellschaftliche und steuerungspolitische Aufgabe. Die Mieten der Stadtbau müssen unbedingt maximal als Kostenmieten gestaltet werden, wie es einst im gemeinnützigen Wohnungsbau der Fall und die Grundlage war. Dass die Wohnungsgemeinnützigkeit abgeschafft wurde, ist und bleibt ein Fehler der aktuellen Politik auf Bundesebene.

Wir unterstützen unsere Fraktion und das Freiburger Mietenbündnis bei der Forderung nach einer Verlängerung des Mietenmoratoriums, auch und gerade vor dem Hintergrund der sog. Corona-Krise, die in weiten Teilen der Stadtgesellschaft zu langfristigen und existenziellen Einkommensausfällen führen wird. Gerade die Mieter*innen der Stadtbau werden in ihrer Sozialstruktur von den Folgen der Krise besonders belastet werden.
Wir unterstützen die Änderungsanträge unserer Fraktion in Bezug auf die Vorlage der Stadt-verwaltung, die u.a. vorsehen, den sog. Sozialbonus auf alle auszudehnen, die mehr als 25% ihres Einkommens für die Nettokaltmiete ausgeben, den Stadtbau-Mietendurchschnitt nur auf der Basis der freifinanzierten Wohnungen zu berechnen und den Sozialbonus auch für Menschen in vermeintlich zu großen Wohnungen zu gewähren, so lange die Stadtbau keine passenden Ersatzwohnungen anbieten kann.

Das Modell des Sozialbonus sehen wir insofern kritisch, als dass es weitere Mieterhöhungen, wenn auch stark begrenzte, weiter ermöglicht und dass es in der Umsetzung Menschen in ein kompliziertes Wohngeldantrags- und Einkommensnachweisverfahren drängt.

Wir können den Ansatz der Stadt nachvollziehen über diesen Weg Bundesmittel zu generieren.
Allerdings wird über diesen Weg versucht, einen Fehler in der Bundesgesetzgebung auf dem Rücken
der Mieter*innen aufzulösen. Der Vorwurf des Politikversagens geht hierbei eindeutig und vor allem
an die Regierung in Berlin.

Wir fordern deswegen von Bund und Land eine direkte finanzielle Stärkung des kommunalen und
gemeinwohlorientierten sozialen Wohnungsbaus mit Mitteln, die nicht bei den Mieter*innen zu
holen sind, sondern über den Weg einer solidarischen Steuerreform, die große Vermögen stärker zur
Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben heranzieht. Darüber hinaus braucht es einen
landesweit gültigen Mietendeckel, der die Mietpreisexplosion auch bei privaten Eigentümer*innen
und Wohnungskonzernen eindämmt, stoppt und letztendlich auch umkehrt. Die Bestände an
Wohnungen in öffentlichem und gemeinschaftlichem Besitz müssen stets erhöht werden. Öffentliches
Bauland muss genau dafür bereitgestellt werden und weiter keine öffentlichen Grundstücke an privat
verkauft werden.

Für bisher unzureichend halten wir die grundsätzliche Rolle der Mieter*innen in der Konstruktion der
Stadtbau und innerhalb der Idee einer kommunalen Wohnungsgesellschaft. Sie müssen nicht nur als
Nutzer*innen betrachtet werden, sondern sollten eine aktive Rolle in der Gestaltung ihres
Wohnumfelds einnehmen, zum eigenen Wohl, aber auch zum Wohl der Quartiere und der Stadtbau
als solcher.
Obwohl Mieter*innen-Mitbestimmung über den Mieter*innenbeirat bei der Stadtbau konzeptionell
abgesichert ist, scheint uns der Mehrwert dieser Strukturen noch nicht voll und ganz erkannt und
erschlossen. Die letzten Mieter*innen-Beiratswahlen wurden seitens der Stadtbau u.E. nur mit wenig
Herzblut durchgeführt. Wir unterstützten eine aktive Einbindung aller Mieter*innen über
regelmäßige Mieter*innen- und Quartiersversammlungen sowie die schnelle und konstruktive
Bearbeitung der Probleme der Mieter*innen. Wir erwarten auch von der geschäftlichen Leitung der
Stadtbau und der Stadt, dass sie den Mehrwert einer von den Mieter*innen positiv getragenen und
mitgestalteten kommunalen Wohnungsgesellschaft – nicht zuletzt auch für eine Soziale Stadt Freiburg
- erkennen.

Perspektivisch können wir uns auch genossenschaftliche Beteiligungsformen der Mieter*innen und
Bürger*innen der Stadt im Umfeld des kommunalen Wohnungsbaus vorstellen und sind der
Auffassung, dass ein solcher Weg weiter diskutiert und geprüft werden sollte. Genossenschaftliches
Wohnen kann ein Beitrag sein in Richtung der Forderung „die Wohnungen den Menschen, die drin
wohnen“. Es stärkt zudem die Mitbestimmung und Selbstorganisation der Mieter*innen. Die
Mieter*innen (und damit Genosse*innen) sind gleichzeitig Mieter*innen und Eigentümer*innen, sie
bestimmen über alle Angelegenheiten ihrer Wohnungen gleichberechtigt mit, sie begegnen der FSB
auf Augenhöhe. Die Stadt behält weiterhin Einfluss auf die kommunale Wohnungs- und Mietenpolitik
und vor allem auf die Bautätigkeit des FSB.
Genauere Ausführungen dazu im Papier: Neuausrichtung der FSB – eine Zukunftsvision.


Neuausrichtung der FSB – eine Zukunftsvision

In den gemeinderätlichen Gremien wird im 1. Quartal 2020 über eine „Neuausrichtung der
Freiburger Stadtbau GmbH (FSB)“ beraten. Folgender Vorschlag einer weitreichenden strukturellen
Neuorganisation der FSB soll einen Beitrag zu diesen Beratungen leisten.

Vorüberlegungen
Genossenschaftliches Wohnen fördert Mitbestimmung und Selbstorganisation der Mieter*innen. Es
stärkt den Zusammenhalt unter den Mieter*innen und die Identifikation mit Wohnung und Gebäude
und ggf. Quartier. Mit Wohnung und Gebäude wird pfleglicher umgegangen und Vandalismus
nimmt ab. Genossenschaftliches Wohnen kann ein Beitrag sein in Richtung der Forderung „die
Wohnungen den Menschen, die drin wohnen“. Es stärkt zudem die Mitbestimmung und
Selbstorganisation der Mieter*innen.

Die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung ist (auch weiterhin und vielleicht mehr denn je)
eine öffentliche Aufgabe und sollte Teil der kommunalen Daseinsvorsorge sein. Wohnen ist
Menschenrecht und damit wesentlicher Bestandteil öffentlichen und kommunalen Interesses. Bau
und Unterhalt von Wohnungen in öffentlichem (kommunalem) Besitz sind daher von elementarer
öffentlicher Bedeutung. Es sollte daher unbedingt weiterhin ein kommunales
Wohnungsunternehmen in Freiburg geben.

Der Vorschlag
Die (alle) Mieter und Mieterinnen der Freiburger Stadtbau GmbH (FSB) gründen und bilden eine
Genossenschaft. Die Genossenschaftseinlage wird sehr niedrig gehalten, damit es tatsächlich allen
Mieter*innen möglich ist, der Genossenschaft beizutreten.

Diese Genossenschaft (Arbeitstitel: Solidarisch Wohnen, kurz: SoWo) kauft der Stadt Freiburg 50%
der Anteile an der FSB ab. Hierin eingeschlossen die FSB-Tochter, die die ehemaligen Wohnungen
der städtischen Siedlungsgesellschaft umfasst; hierin nicht eingeschlossen aber die FKB (Garagen
etc.) und die Regio Bäder GmbH. Bei der FSB sollte ebenfalls verbleiben der Bereich des Bauens
(ggf. Bauträgergeschäft und Neubau von eigenen Wohnungen, dazu unten mehr).
Die SoWo und die FSB bilden eine neue Gesellschaft (Arbeitstitel: Freiburg Wohnen, kurz:
FreiWo), an der die FSB und die SoWo mit je 50% beteiligt sind.

Der Aufsichtsrat der FreiWo wird paritätisch mit Vertreter*innen der SoWo und der FSB besetzt.
Die Mieter*innen (und damit Genosse*innen) sind gleichzeitig Mieter*innen und
Eigentümer*innen, sie bestimmen über alle Angelegenheiten ihrer Wohnungen gleichberechtigt mit,
sie begegnen der FSB auf Augenhöhe. Die Stadt behält weiterhin Einfluss auf die kommunale
Wohnungs- und Mietenpolitik und vor allem auf die Bautätigkeit des FSB.
Alle 9000 Wohnungen der FSB gehen in den Besitz der FreiWo über (und gehören damit zu 50%
der Genossenschaft SoWo (und damit den Mieter*innen) und der FSB (und damit indirekt der
Stadt).

Der Deal
Für die FSB wird ein (reeller) Kaufpreis nach gutachterlicher Wertermittlung festgesetzt.
Im folgenden wird von einem Wert der FSB (ohne FKB und Regio Bäder) von 900 Millionen Euro
ausgegangen, der Grundlage der folgenden Rechenbeispiele ist. Der durchschnittliche Wert einer
Wohnung wird damit mit 100.000 Euro angenommen.
Die SoWo kauft also 50% der Anteile der FSB für einen Kaufpreis von 450 Millionen Euro von der
Stadt. Dieser Betrag muss über Kredite finanziert werden. Einlagen in eine
Wohnungsgenossenschaft können seit einigen Jahren wie Baukredite behandelt werden. Die Stadt
müsste (gemeinsam mit der Genossenschaft in Gründung) mit der LAKRA und/oder der KfW Bank
über einen entsprechenden Kredit verhandeln. Wenn der politische Wille vorhanden ist, müsste dies
auch umsetzbar sein, rechtlich stehen dem keine grundlegenden Hindernisse im Weg. Der Kredit
würde von der Genossenschaft (im Auftrag aller Genoss*innen) aufgenommen werden und nicht
von den einzelnen Mieter*innen.

Die SoWo müsste dann 1% Zins und 2% Tilgung pro Jahr aufbringen.
Wenn man zusätzlich noch 2% für Rücklagen und Verwaltung einrechnet ergibt sich eine Belastung
von 18 Millionen Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass die Belastung für die einzelnen Mieter*innen im
Durchschnitt (abhängig von der Größe und Ausstattung der Wohnung) 2.000 Euro im Jahr bzw. ca.
208 Euro im Monat beträgt. Dies für die 50% der jeweiligen Wohnung, die der SoWo gehört. Für
die 50% der Wohnung, die der FSB gehört, zahlen die Mieter*innen weiterhin die „normale“ Miete
(aber natürlich nur noch die Hälfte der früheren Miete). Angenommen, die durchschnittliche
Wohnungsgröße bei der FSB beträgt 75qm und die durchschnittliche qm-Miete (kalt) beträgt 7,50
Euro, dann beträgt die bisherigen Durchschnittsmiete 562 Euro. Der Anteil der Miete, der noch für
den 50% Anteil der FSB zu zahlen ist folglich noch 281 Euro.
Zuzüglich zu den Belastungen, die sich für die SoWo ergeben, zahlen die Mieter*innen also eine
durchschnittliche Miete von 489 Euro. Es ergibt sich also für die Mieter*innen eine Mietsenkung
von durchschnittlich 73 Euro*.

Die Stadt wiederum verbucht Einnahmen in Höhe von 450 Millionen Euro, die zur Wohnungsbauund
Mietenförderung eingesetzt werden sollten. Die Stadt, bzw. die FSB wird damit in die Lage
versetzt, mehr und günstiger bezahlbaren Wohnungsbau zu realisieren.
*Wenn man oben statt 2% für Rücklagen und Verwaltung 3% ansetzt, beträgt die durchschnittliche
Mietsenkung immer noch 32 Euro.

Wenn die Wertermittlung einen geringeren Wert der FSB als 900 Millionen ergibt, erhöht sich die
Mietsenkung wiederum. Bei einem Wert von 720 Millionen statt 900 Millionen, würde die Miete
bei einer Belastung von 5% statt 489 Euro 448 Euro betragen, die Mietsenkung also 114 Euro statt
nur 73.

*Zoom-Meeting beitreten
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Meeting-ID: 287 510 175
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