Nach mehreren Verschiebungen vonseiten des Gerichtes soll nun am 05. September 2019 vor dem Amtsgericht Freiburg der erste Verhandlungstag gegen einen angeklagten Antifaschisten auf Grund einer Sitzblockade bei den Protesten gegen den Aufmarsch der Piusbruderschaft 2015 in Freiburg stattfinden. Die Blockade richtete sich gegen den jährlich stattfindenden Marsch der reaktionären Katholiken. Die Polizei räumte die Blockade mit teilweise heftiger Gewalt, im Nachhinein wurde Aktivist*innen vorgeworfen mit ihrer Blockade gegen das Versammlungsrecht verstoßen zu haben.
Die reaktionäre, christlich-fundamentalistische Piusbruderschaft veranstaltet jedes Jahr am Freitag nach Ostern in Freiburg ihren sogenannten „Marsch für das Leben“. Dabei ziehen sie in einer Prozession durch die Freiburger Innenstadt, um für ein totales Verbot von Abtreibungen und gegen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen* über ihren Körper zu demonstrieren. An den Prozessionen nahmen auch immer wieder Anhänger der völkischen Identitären und Mitglieder der AfD Jugendorganisation „Junge Alternative“ teil. Der Gründer der Bruderschaft Marcel Lefebvre fabulierte von „Juden und Kommunisten“ als „erklärten Feinden der Kirche“. Antisemitismus findet sich bis heute bei den Piusbrüdern: 2008 leugnete Richard Williamson, ein Bischof der Bruderschaft, wiederholt den Holocaust.
Die Taktik der Polizei ist dabei jedes Jahr dieselbe: Die rigorose Durchsetzung des Marschs, notfalls auch mit Gewalt. Die friedliche Blockade 2015 wurde von der Polizei mit Tritten, Faustschlägen und dem Einsatz von Schmerzgriffen aufgelöst. Im Nachhinein wird dann, durch das massenhafte Versenden von Strafbefehlen, versucht diese eskalativen Polizeieinsätze zu rechtfertigen und die Gegendemonstrant*innen zu kriminalisieren. Die Richter*innen des Amtsgericht Freiburg tragen mit ihren Urteilen gegen engagierte Antifaschist*innen und Feminist*innen ihren Teil zur Kriminalisierung von zivilem Ungehorsam bei.
Aber wir lassen uns nicht einschüchtern, denn Protest gegen fundamentalistische „Lebensschützer“ ist legitim und wichtig. Zeigt euch solidarisch und kommt zum Prozess! Die Verhandlung findet am 05.09. um 8:30 Uhr im Amtsgericht Freiburg (Holzmarkt 2) statt. Wir treffen uns bereits um 7:30 zu einer Kundgebung vor dem Gericht. Es ist mit Einlasskontrollen (z.B. Taschenkontrollen und temporäre Beschlagnahmung von Handys) zu rechnen.
05. September 2019 | 08:30 Uhr | Kundgebung ab 7:30 Uhr | Amtsgericht Freiburg (Holzmarkt 2) Sitzungssaal 3
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