Die Kirche ist nach eigener Aussage die zweitgrößte Arbeitgeberin in Deutschland und beschäftigt rund 1,2 Millionen Mitarbeiter*innen (Stand 2014). Ein großer Teil der Arbeitsplätze im sozialen Bereich (z.B. Sozialarbeiter*innen, Pädagog*innen) ist in kirchlicher Hand. Die arbeitsrechtlichen Regelungen für Mitarbeiter*innen der Kirchen, unterscheiden sich stark vom allgemeinen Arbeitsrecht. Kirchen genießen bestimmte Sonderrechte, zum Beispiel darf die Religionszugehörigkeit eines/einer Bewerber*in als Einstellungskriterium gelten. Betroffen davon sind beispielsweise Studierende, die sich um Hiwi-Stellen an der Evangelischen Hochschule bewerben.
Grund genug für uns dieses Thema am 15.05 zu diskutieren, wobei Argumente für und gegen die ACK-Klausel angehört werden sollen, mit dem Ziel, dass jede/r sich eine eigene Meinung bilden kann. Dabei soll das Recht der Einzelperson auf einen gleichberechtigten Zugang zu Arbeit gegen das Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften abgewägt werden.
Redner*innen
Frau Corinna Gekeler: Autorin von „Loyal Dienen“, Fachliteratur zur Diskriminierung durch kirchliche Arbeitgeber
Herr Holger Hoffmann: stellvertretender Vorstand der Diakonie Baden, Dozent an der Evangelischen Hochschule Freiburg
Herr Michael Schubert: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Frau Prof. Dr. Elisabeth Hartlieb: Pfarrerin, Landeskirchliche Beauftragte für die Seelsorge an Aussiedlern, Ausländern und Flüchtlingen und für das christlich-islamische Gespräch Moderation
Frau Prof. Dr. Isolde Geissler-Frank: Rechtswissenschaftlerin und Dekanin des Fachbereichs Soziale Arbeit an der Evangelischen Hochschule Freiburg
ACK-Klausel – wofür steht das?
Kirchliche Träger wie Diakonie und Caritas können die Kirchenzugehörig-keit als Einstellungskriterium voraussetzen. Hierzu wird meist die Ange-hörigkeit zu einer der Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christli-cher Kirchen (ACK) zugrunde gelegt.
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