Uni, KG II, HS 2408

Im Rahmen der Vortragsreihe des Arbeitskreises kritischer Jurist_Innen Freiburg im Wintersemester 2016/2017 „Recht und Faschismus“ gibt Henriette Freudenberg einen Diskussionsbeitrag zum Thema:

Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Ahndung von staatlichem Unrecht ausgehend von dem Beispiel der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg

In der Veranstaltung soll der Frage nachgegangen werden, welche systemimanenten Probleme/Grenzen bestehen, wenn staatliche AmtsträgerInnen „im Namen des Staates“ Unrecht, bzw. strafrechtlich relevante Verbrechen und Vergehen begehen, der „Staat“ also eigentlich gegen „sich selbst“ ermitteln muss bzw. müsste. Diese Problematik stellte sich sowohl bei den NS-Verbrechen und stellt sich heute bei sämtlichen Verfahren, bei denen es um das Handeln von Polizei oder anderen staatlichen OrganvertreterInnen, z.B der Verfassungsschutzämter geht – eklatante und aktuelle Beispiele sind z.B. der sog. „Wasserwerferprozess“ im Zusammenhang mit Stuttgart 21 und im Hinblick auf die Verstrickungen von MitarbeiterInnen der Verfassungsschutzämter auch das NSU-Verfahren in München.

Nach einer Vorstellung der Arbeit der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg unter dem vorgenannten Blickwinkel durch die Referentin, bietet die Veranstaltung Raum für gemeinsames Nachdenken und Diskutieren. Mögliche Diskussionspunkte könnten unter anderem sein: Gibt es Beipiele oder Konzepte oder wären neu zu schaffende Organe/Institutionen vorstellbar, die mit solchen Konstellationen adäquat umgehen könnten? Inwiefern können Strafverfahren dazu überhaupt die geeigneten „Instrumente“ sein?

Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Ahndung von staatlichem Unrecht