Vortrag mit Rechtsanwältin Angela Furmaniak
Statt Fluchtursachen zu bekämpfen und für eine Verbesserung der Situation der betroffenen Menschen zu sorgen, reagiert die Politik auf steigende Asylantragszahlen fast schon refl exhaft mit einer Bekämpfung der Flüchtlinge und der Verschärfung der Bedingungen für deren Bleiberecht. Ein Ausdruck davon ist die Ausweitung der Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Seit 01. November 2015 sind dies neben den Mitgliedsstaaten der EU die sechs Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und Kosovo sowie die afrikanischen Staaten Ghana und Senegal. Staatsangehörige dieser Staaten können nur unter deutlich erschwerten Bedingungen als politische Flüchtlinge anerkannt werden. Der Vortrag wird sich damit befassen, wie sich der Begriff der „sicheren Herkunftsstaaten“ seit 1992 entwickelte, welche Auswirkungen er auf die Betroffenen hat und welche gesetzlichen Bedingungen seit dem 01.11.2015 für Menschen aus den genannten Staaten gelten.
Angela Furmaniak ist Rechtsanwältin und ist seit vielen Jahren im Asyl- und Ausländerrecht tätig
Genauer Ort: Winterer-Foyer