In ihrer Sprache heißt Roma einfach Menschen. Der Film lässt diese Menschen davon sprechen, wie sie verhaftet und in Lager und Gefängnisse gesteckt werden, dass 90 Prozent ihrer Familien in den Lagern bleiben. Sie sprechen mit burgenländischem, bayrischem, sächsischem Akzent; sie leben in trostlosen Baracken an den Stadträndern, zu zehnt in einem Zimmer mit feuchten Wänden. Im Winter sind die Kinder ständig krank. Peter Nestler fügt mit seiner dunklen schweren Stimme die weiteren Fakten hinzu. Auch ein Lagerangestellter kommt zu Wort, der schildert, dass das „Zigeunerlager“ in Birkenau ihm, obwohl schon mit einer “Hornhaut” versehen, doch die Sprache verschlug. Und am Ende fasst eine kluge Frau das ganze Unrecht, das diesen Menschen widerfahren ist, präzise zusammen. Nein, sie haben sich in 600 Jahren nicht assimiliert, sondern man hat sie sich nicht assimilieren lassen. Und zwar bis in die Gegenwart. Peter Nestler verwässert das weder sprachlich noch filmisch. Dieser Meilenstein des Dokumentarfilms bezeugt zum ersten Mal und in direkter Sprache die Verfolgung der Sinti und Roma am Beispiel Deutschland und Österreich.
„Die deutschen Fernsehanstalten haben sich nicht richtig getraut, ihn zu senden (außer hier in Schweden Anfang der 70-er Jahre bei SVT).“ Peter Nestler
Peter Nestler ist ein poetischer Provokateur. Jean-Marie Straub bezeichnete ihn als den wichtigsten Filmemacher im Nachkriegsdeutschland. Es ist Nestlers genaue Beobachtung, die seine Arbeiten so stark macht, ob er kulturellen Entwicklungen nachspürt, der Arbeit oder Geschichte und Erinnerung. Nestlers erste Kurzfilme sind poetisch, revolutionär in der Montage. Schnell wurde er politisch zu extrem für das deutsche Fernsehen, emigrierte nach Schweden, produzierte weitere Dokumentarfilme. Er ist bis zuletzt ein künstlerisch unangepasste Persönlichkeit geblieben. (Deutsche Kinemathek)
Eintritt
kostenlos
Hinweis
da in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe II ausgerufen wurde, gilt ab sofort 2G+ (genesen, geimpft plus negativer Antigen- oder PCR-Test; geboosterte Personen und Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt – dazu zählen auch genesene Personen, die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben – sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen).