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Universität Freiburg Kollegiengebäude III

Platz der Universität 3
79098 Freiburg im Breisgau
Deutschland

Hörsaal 1009

Vortrag und Diskussion mit dem Juristen David Werdermann

Seit Kretschmanns Asyl-Deal im Jahr 2014 sind Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien sogenannte sichere Herkunftsstaaten. 2015 kamen Albanien, Montenegro und Kosovo hinzu. In Zukunft könnten auch einige Maghreb-Staaten als sicher eingestuft werden. Was anfangs als
reine Symbolpolitik abgetan wurde, hat sich zum handfesten Mittel der Entrechtung entwickelt. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten sind von zahlreichen Sondergesetzen betroffen: Sie sind dauerhaft in Lagern untergebracht, dürfen ihren Landkreis nicht verlassen, dürfen nicht arbeiten und sind in der Regel von der Ausbildungsduldung ausgeschlossen. Betroffen sind vor allem Rom*nja, die vor rassistischer Verfolgung in ihren Herkunftsländern geflohen sind und hierzulande erneut Diskriminierung erfahren. Im Vortrag werden die Sondergesetze vorgestellt
und in den migrationspolitischen Diskurs eingeordnet. Anschließend sollen verbliebene Spielräume für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten sowie politische Interventionsmöglichkeiten diskutiert werden.

Seit Kretschmanns Asyl-Deal im Jahr 2014 sind Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien sogenannte sichere Herkunftsstaaten. Was anfangs als reine Symbolpolitik abgetan wurde, hat sich zum handfesten Mittel der Entrechtung entwickelt.
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