Am kommenden Donnerstag, den 4. April, wird vor dem Verwaltungsgericht Freiburg über die so genannten „gefährlichen Orte“ verhandelt. In dem konkreten Fall wurde eine Person vor dem Stadttheater zur Identitätsfeststellung angehalten und durchsucht. In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geht es jedoch auch um die grundsätzliche Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Polizei Personen ohne konkreten Anlass kontrollieren darf.
Mehr Informationen zur Klage können der Pressemitteilung vom 24. April 2018 entnommen werden: http://akj-freiburg.de/?p=2201
Die Verhandlung findet um 15.30 Uhr im Gebäude des Verwaltungsgerichts Freiburg, Habsburgerstr. 103, Sitzungssaal VII (Zi.-Nr. 528), 5. OG statt.
Wir freuen uns über kritische Begleitung und Berichterstattung.
akj Freiburg