+++ FREIE INFORMATIONEN FÜR FREIE ENTSCHEIDUNGEN! +++
Der §219a ist kein Werbeverbot, wie gerne von Abtreibungsgegner*innen und Konservativen behauptet, sondern ein ganz klares Informationsverbot. Ärzt*innen wird allein die Informationsweitergabe, dass sie in der Lage sind Abtreibungen durchzuführen, verboten. Ein freier Informationsfluss ist allerdings Grundlage für jede gute, ärztliche Behandlung.
Der Staat treibt so mit dem §219a gezielt einen Keil zwischen Ärzt*in und Patient*in.
Die Leidtragenden, sind dann wahlweise Frauen & Mädchen, die ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmtheit nicht wahrnehmen können, oder Ärzt*innen, die diese Verletzung der Grundrechte nicht hinnehmen, und deshalb mit hohen Geldstrafen zu rechnen haben.
Deshalb fordern wir die bedingungslose Streichung des §219a!
Politiker*innen in die Verantwortung!
Kommt mit uns auf die Straße, in Richtung einer Welt, in der die körperliche Selbstbestimmung der Frau nicht nur ein Lippenbekenntnis ist!