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Mit Beginn dieses Jahres trifft Sexarbeiter/innen das so genannte ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ mit voller Härte. Mit Zwangsberatungen, Zwangsregistrierung, Zwangsouting, Zwangsstigmatisierung und Zwangskondomisierung wird das Prostitutionsgewerbe reglementiert. Hinzu kommen Arbeitsplatz- und Existenzvernichtung mittels „Bordell-Konzessionierung“ – schon dann, wenn zwei Sexarbeiter/innen ihre Dienste unter einem Dach anbieten.  Dagegen ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden – initiiert von dem in Frankfurt/Main ansässigen Verein Doña Carmen e.V., der für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten eintritt.  Über einzelne Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes und dessen Folgen für Sexarbeiter/innen, aber auch über rechtliche Alternativen zu einer repressiven Reglementierung des Prostitutionsgewerbes sprechen und diskutieren Vertreterinnen von Doña Carmen e.V.

19. Januar 2018 | 18 Uhr | Hörsaal 1098 (KGI)

Eine Veranstaltung des AKJ Freiburg in Kooperation mit dem Genderreferat und dem Datenschutzreferat des AStA

Der Verein Doña Carmen e.V. wird einen Überblick über die Änderungen des Gesetzes und dessen Auswirkungen auf Sexarbeiter_Innen in Deutschland geben. Anschließend wird es Raum für Fragen und eine Diskussion geben.