Mit Beginn dieses Jahres trifft Sexarbeiter/innen das so genannte ‚Prostituiertenschutzgesetz‘ mit voller Härte. Mit Zwangsberatungen, Zwangsregistrierung, Zwangsouting, Zwangsstigmatisierung und Zwangskondomisierung wird das Prostitutionsgewerbe reglementiert. Hinzu kommen Arbeitsplatz- und Existenzvernichtung mittels „Bordell-Konzessionierung“ – schon dann, wenn zwei Sexarbeiter/innen ihre Dienste unter einem Dach anbieten. Dagegen ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden – initiiert von dem in Frankfurt/Main ansässigen Verein Doña Carmen e.V., der für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten eintritt. Über einzelne Bestimmungen des Prostituiertenschutzgesetzes und dessen Folgen für Sexarbeiter/innen, aber auch über rechtliche Alternativen zu einer repressiven Reglementierung des Prostitutionsgewerbes sprechen und diskutieren Vertreterinnen von Doña Carmen e.V.
19. Januar 2018 | 18 Uhr | Hörsaal 1098 (KGI)
Eine Veranstaltung des AKJ Freiburg in Kooperation mit dem Genderreferat und dem Datenschutzreferat des AStA