Universität Freiburg Kollegiengebäude I

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Deutschland

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Seit einem Vierteljahrhundert begleite ich die Videoüberwachung im öffentlichen Raum kritisch, und ich habe mehr denn je Anlass, von diesem Thema nicht abzulassen. Der OB von Tübingen möchte auf einmal das Landesdatenschutzgesetz als Ermächtigungsgrundlage heranziehen, weil ihm der Nachweis eines kriminalitätsbelasteten Orts als Voraussetzung für die Videoüberwachung nach dem Polizeigesetz nicht gelingen mag. Und der aktuelle Koalitionsvertrag kündigt vollmundig den weiteren Ausbau der KI-gestützten sog. intelligenten Videoüberwachung an.

Ich möchte die ernüchternden empirischen Ergebnisse zu den propagierten Zielen der Videoüberwachung darlegen und der Frage nachgehen, warum um alles in der Welt die Gesellschaft gegen dieses Instrument der Überwachung nicht aufbegehrt, das mit gravierenden Nebenwirkungen verbunden ist. Den Staat ficht dies nicht an, vielleicht verfolgt er auch Ziele hinter den propagierten Zielen.

Auch in der nächsten Woche wird es mein Ziel sein, wissenschaftsfundierten Argwohn gegen ein solches kostenintensives Instrument des Staates zu schüren, das mit multiplen Schäden einhergeht. Und ich würde mich über eine intensive Diskussion meiner Thesen im Anschluss freuen. Sofern Ihnen noch weitere potenziell Interessierte in den Sinn kommen, bringen Sie diese gerne mit. 

Weitere Informationen finden Sie im Anhang und hier: https://strafrecht-online.org/tacheles-videoueberwachung/

Instagram: https://strafrecht-online.org/instagram-tacheles-videoueberwachung

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