Menschen müssen ins Gefängnis, weil ihnen das Geld für ein Ticket im Nahverkehr fehlt. Denn Fahren ohne Fahrschein ist in Deutschland eine Straftat – der Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB) wurde 1935 von den Nazis eingeführt und ist bis heute gültig. Betroffen sind überwiegend Menschen in prekären Lebenslagen, die eine Strafe nicht bezahlen können und dann eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen müssen.
Inzwischen gibt es 13 Städte in Deutschland, die in Fällen des Fahrens ohne Fahrschein auf eine Strafanzeige verzichten und Armut so zumindest ein Stück weit entkriminalisieren.
An diesem Abend wollen wir mit Vertreter*innen des freiheitsfonds, der VAG (Barbara Meyer, Oliver Benz) sowie des Arbeitskreises Kritische Soziale Arbeit (aks) und Arbeitskreis Kritische Jurist*innen (akj), moderiert durch Rechtsanwältin und Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) Mitglied Angela Furmaniak folgende Fragen diskutieren:
1. Warum wird nach wie vor so hartnäckig an diesem Nazi-Paragrafen festgehalten? 2. Kommt der Verzicht auf Strafanzeigen auch für die VAG in Betracht? 3. Welche Befürchtungen gibt es, welche Konsequenzen ein Verzicht auf Strafanzeigen haben könnte, und wie sind diese zu bewerten? 4. Welche Erfahrungen gibt es aus anderen Städten, in denen dies bereits Praxis ist?
Beim Fishbowl-Diskussionsformat bleiben auf dem Podium ein oder zwei Stühle für Menschen aus dem Publikum frei, die eine Anmerkung, eine Frage oder einen Gedanken beitragen möchten. Wir freuen uns über alle, die mitdiskutieren!
