Gegen jede soziale Ausgrenzung!
Für Bürgergeldempfänger:innen und Geflüchtete sollen sozialen Leistungen gekürzt werden. Letztere sollen durch Sachleistungen versorgt werden. Nach dem von 1980 bis 2014 Kundenkontenblätter, Essenspakete, Gutscheine, Lagershops und Chipkarten die Sachleistungsvarianten bestimmten, soll nun 2024 die digitalisierte Sachleistungsversorgung mit einer Bezahlkarte (BK) eingeführt werden.
Mit der BK sind keine online-Käufe möglich, Barabhebungen sind auf ein Minimum beschränkt, Überweisungen nicht möglich und bestimmte Händlergruppen von der BK ausgeschlossen. Die BK soll nur im zulässigen Aufenthaltsbereich der Geflüchteten einsetzbar sein. Diese Praxis wird Geofencing (geografischer Zaun) genannt. Die Karte gilt nur bei bestimmten Postleitzahlen. Weitere Kontrollen durch die Karte sind möglich. Am 19. Januar 2024 wird im Bundestag auf Antrag der CDU/CSU über weitere Leistungskürzungen diskutiert. Die Sachleistungsversorgung soll auf 36 Monate erhöht und eine bundeseinheitliche Bezahlkarte eingeführt werden. Kürzungen bis zur gänzlichen Abschaffung von Leistungen für Geduldete, die Ausweitung der Sanktionsvorschriften und die Ergänzung des Art. 20 GG (Sozialstaatsgebot), die eine Absenkung des Existenzminimums grundgesetzlich erlauben soll, sind im Gespräch. Anwaltsverbände und Menschenrechtsgruppen sehen in den Änderungen massive Eingriffe in die Rechte auf Handlungsfreiheit und informationellen Selbstbestimmung, den Datenschutz und die Bewegungsfreiheit.
Veranstalter ist die Initiative AsylbLG abschaffen Freiburg