Wegsperren – und zwar für immer?!
Sicherungsverwahrung als fragliche Pre-Crime Praxis und mögliche Alternativen
"Wegsperren für immer!" forderte der Alt-Kanzler Schröder im Jahr 2001 und verlangte damit eine Verschärfung der Sicherungsverwahrung. Das Bundesverfassungsgericht hingegen erklärte die Sicherungsverwahrung im Jahr 2011 als verfassungswidrig. Demnach war die zeitlich unbefristete, präventive Einsperrung von Gefangenen, nachdem sie ihre Strafe verbüßt haben, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es folgte nicht die Abschaffung, sondern eine Reform.
Auch in Freiburg ist Thomas Meyer-Falk als politischer Gefangener seit nun zehn Jahren in Sicherungsverwahrung weggesperrt. Dieses Frühjahr steht eine besonders ausführliche Prüfung seiner Entlassung an und Thomas hat viele Hürden zu meistern im Kampf für seine Freiheit.
Zusammen mit Prof. Dr. Christine Graebsch wollen wir heute Abend die Rechtslage von Sicherungsverwahrten und mögliche Alternativen zu dieser Pre-Crime Praxis diskutieren. Hierfür gibt uns die Juristin und Kriminologin Graebsch einen Input zur Geschichte, Entwicklung und aktuellen Situation der Sicherungsverwahrung. Sie schildert aus ihren Erfahrungen und Fällen, wie sich die Reformen von 2011 auf die Psyche und den Alltag der Betroffenen auswirken. Konkret am Beispiel von Thomas wollen wir die vielen Hürden auf dem Weg in die Freiheit in den Blick nehmen und die Abschaffung der Sicherungsverwahrung diskutieren.
Zur Person: Prof. Dr. Christine Graebsch ist Kriminologin, Juristin und seit 2011 Hochschullehrerin für Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule Dortmund. Zu ihren Schwerpunkten gehören strafrechtliche Sanktionen, Freiheitsentziehung und Straffälligenhilfe. Sie leitet das Strafvollzugsarchiv, in dem Korrespondenz mit Gefangenen geführt wird, und vertritt auch Einzelfälle vor Gericht.
Die Veranstaltung beginnt um 19:30 im Kleinen Saal im Haus der Jugend (Uhlandstr. 2, Freiburg).
Wir bitten euch getestet und mit Maske zu kommen.